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Anbieterhochschule
Uni Bayreuth
Kurs-ID
LV_335_845_1_61_1
Fächergruppe
Rechtswissenschaft
Teilgebiet
Öffentliches Recht
Titel (englisch)
Bemerkungen
-
Kursanmeldung
03.03.2015 00:00 Uhr bis 14.09.2015 23:59 Uhr
Kursabmeldung
03.03.2015 00:00 Uhr bis 14.09.2015 23:59 Uhr
Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
07.04.2015 bis 14.09.2015
Bereitstellung der Kursinhalte
-
Freie Plätze
Anmeldefrist abgelaufen
Anbieter

Prof. Dr. Kay Windthorst

Umfang
Details zur Anrechnung in den FAQs
SWS
3
ECTS
-
Sprache
Deutsch
Kurs ist konzipiert für
Rechtswissenschaft
Online Prüfungsanmeldung
Ja

Staatshaftungsrecht

Recht der öffentlichen Ersatzleistungen

 Anmeldung: Anmeldung nicht möglich - Anmeldefrist beachten

Inhalt

Abstract:

Das Staatshaftungsrecht ist in Bayern Pflichtstoff der Ersten juristischen Staatsprüfung. Gerade in der Fortgeschrittenen-Übung und im Examen kann das Staatshaftungsrecht Gegenstand von Klausuren im Öffentlichen Recht sein. Dabei handelt es sich um ein Themengebiet, das bei Studierenden wenig beliebt ist. Der Grund hierfür liegt vor allem in der Struktur der Staatshaftung. Sie ist nicht in einem Gesetz geregelt, sondern beruht auf verschiedenen Rechtsquellen: Bundesrecht, Landesrecht, Richterrecht und zusätzlich das Recht der Europäischen Union. Es handelt sich daher um ein Rechtsgeflecht, das schwer zu überblicken ist. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Rechtsquellen teils im Zivilrecht, teils im Öffentlichen Recht begründet liegen. Eine einheitliche Vermittlung dieses Rechtsgebietes ist daher schwierig.  

Mittels dieser Onlinevorlesung soll nicht nur Ihr Interesse für das Staatshaftungsrecht geweckt werden, sondern sie soll Ihnen auch den notwendigen Überblick über die Materie verschaffen und das erforderliche Wissen vermitteln. Fundierte Kenntnisse, wann der Staat und aufgrund welcher Rechtsgrundlage haftet, sind in jeder Phase Ihres Studiums notwendig. Der Kurs richtet sich daher sowohl an Studierende in den unteren Fachsemestern (ab 4. Fachsemester) als auch an Studierende, die sich in der Examensvorbereitung befinden. Es wird eine zweistündige Abschlussklausur angeboten und korrigiert, in der Sie selbst prüfen können, ob Sie den notwendigen Kenntnisstand in diesem Bereich erreicht haben.

Gliederung:

1. Teil: Grundlagen der Staatshaftung
§ 1 - Grundlagen des Staatshaftungsrechts

2. Teil: Öffentlich-rechtliche Unrechtsabwehr
§ 2 - Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
§ 3 - Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch
§ 4 - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

3. Teil: Kompensation durch Schadensersatz
§ 5 - Amtshaftung
§ 6 - Öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse

4. Teil: Kompensation durch Entschädigung
§ 7 - Entschädigung aus Art. 14 GG
§ 8 - Aufopferungsrecht

5. Teil: Unionsrechtliche Staatshaftung
§ 9 - Staatshaftung nach dem Recht der Europäischen Union

Detaillierter Inhalt:

Die zu vermittelnden Lerninhalte sind vorrangig an den praxis- und prüfungsrelevanten Rechtsgebieten ausgerichtet.  

Zunächst ist der Begriff der Staatshaftung zu klären, der nicht legal definiert ist, aber an verschiedenen Stellen auftaucht, z. B. in Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG.  
Es folgt ein kurzer Abriss über die Geschichte des Staatshaftungsrechts. Die Staatshaftung ist stark entstehungsgeschichtlich geprägt. Es wird erklärt, wie nach Aufgabe des Dogmas „the king can do no wrong“ ein fein ausdifferenziertes Geflecht gesetzlicher Regelungen und richterlicher Regeln der Staatshaftung entstanden ist, die teils im Zivilrecht, teils im öffentlichen Recht wurzeln. Da bis heute kein einheitliches Staatshaftungsgesetz in Deutschland existiert, beruht die Staatshaftung auf unterschiedlichen Rechtsquellen. Sie ergeben sich teils aus Bundesrecht, teils aus Landesrecht, teils aus Richterrecht, das teilweise zu Gewohnheitsrecht erstarkt ist. Hinzu kommen in neuerer Zeit verstärkt Regeln und Grundsätze der EU, insbesondere die vom EuGH entwickelte unionsrechtliche Staatshaftung der Mitgliedstaaten.

Der nächste Abschnitt betrifft den Bereich öffentlich-rechtlicher Unrechtsabwehr durch Unterlassung, Folgenbeseitigung oder Erstattung. Diese Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet und miteinander verbunden, dass sie einen rechtmäßigen Zustand aufrechterhalten oder wiederherstellen wollen. Ihre gemeinsame rechtliche Grundlage sind die Freiheitsgrundrechte i. V. m. dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Daraus hat die Rechtsprechung drei Anspruchsinstitute geformt: der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch, der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch und der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch.

Diesem Abschnitt folgt der Bereich Kompensation durch Schadensersatz. Die Frage nach einer Schadensersatzpflicht des Staates stellt sich in Klausur und Praxis regelmäßig erst dann, wenn eine Unrechtsabwehr nicht (mehr) möglich ist. Staatshaftungsrechtliche Schadensersatzansprüche resultieren im Kern aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die überdies meist schuldhaft erfolgt. Diese Konstruktion hat zur Folge, dass staatshaftungsrechtliche Schadensersatzansprüche meist im Zivilrecht wurzeln, was auf ihre Anspruchsstruktur zurückwirkt. Allerdings muss diese Struktur wegen der öffentlich-rechtlichen Bindung des Staates an einigen Stellen modifiziert werden.  
Ein weiterer schwieriger Punkt des Staatshaftungsrechts wird im nächsten Abschnitt behandelt. Dieser betrifft die Kompensation durch Entschädigung. Studierenden bereitet die Durchdringung staathaftungsrechtlicher Entschädigungsansprüche meist erhebliche Schwierigkeiten. Dies liegt zunächst daran, dass unklar ist, in welchem Verhältnis Enteignungsentschädigung, Entschädigung aus ausgleichspflichtiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Entschädigung aus Aufopferungsrecht oder Aufopferungsgewohnheitsrecht, d. h. aus enteignendem und enteignungsgleichem Eingriff, zueinander stehen. Wesentliche Ziele dieses Lernabschnitts sind das Verständnis der Konstruktion dieser Entschädigungsansprüche unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungslinien der Rechtsprechung, das Zusammenspiel dieser Ansprüche unter dem Aspekt von Spezialität und Subsidiarität sowie das Verhältnis zu staatshaftungsrechtlichen Schadensersatzansprüchen, die Voraussetzungen und der Inhalt der Entschädigungsansprüche, der jeweilige Anspruchsgegner und die prozessuale Durchsetzung dieser Ansprüche.
Nahezu jedes Rechtsgebiet ist unionsrechtlich überlagert bzw. determiniert. Dies gilt auch für das Staatshaftungsrecht. Die unionsrechtliche Staatshaftung umfasst zunächst Ansprüche des Bürgers gegen die Europäische Union selbst nach Art. 340 Abs. 2 AEUV. Die unionsrechtlich begründete Staatshaftung der Mitgliedstaaten begründet eine Ersatzpflicht der Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen das Recht der europäischen Union.

Lern-/Qualifikationsziele:

-

Lehrveranstaltungstyp:

Virtuelle Vorlesung

Interaktionsformen mit Betreuer/in:

E-Mail

Interaktionsformen mit Mitlernenden:

E-Mail, Foren

Kursdemo:

zur Kursdemo

Nutzung

Kurs ist konzipiert für:

Rechtswissenschaft

Formale Voraussetzungen:

keine

Erforderliche Vorkenntnisse:

keine

Hinweise zur Nutzung:

---

Kursumsetzung (verwendete Medien):

-

Erforderliche Technik:

-

Nutzungsentgelte:

für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb

Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:

-

Verantwortlich

Anbieterhochschule:

Uni Bayreuth

Anbieter:

Prof. Dr. Kay Windthorst

Autoren:

Kay Windthorst

Matthias Rossi

Betreuer:

Prof. Dr. Kay Windthorst

Prof. Dr. Matthias Rossi

Prüfung


Einsendeklausur
Präsenzklausur

Einsendeklausur

Art der Prüfung:

schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)

Bemerkung:

Prüfer:

Prof. Dr.  Kay Windthorst

Prüfungsanmeldung erforderlich:

ja

Anmeldeverfahren:

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das vhb-Portal.

Prüfungsanmeldefrist:

03.03.2015 00:00 Uhr bis 19.07.2015 23:59 Uhr

Prüfungsabmeldefrist:

03.03.2015 00:00 Uhr bis 19.07.2015 23:59 Uhr

Kapazität:

Prüfungsdatum:

20.07.2015

Prüfungszeitraum:

00:00 bis 23:59

Prüfungsdauer:

120 Minuten

Prüfungsort:

Einsendeklausur

Zuständiges Prüfungsamt:

Universität Bayreuth

Zugelassene Hilfsmittel:

Schönfelder und Sartorius I/II, sowie die entsprechenden Ausgaben aus den Reihen von Beck und C.F. Müller

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Zertifikat:

Ja (benoteter Schein)

Anerkennung:

Präsenzklausur

Art der Prüfung:

schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)

Bemerkung:

Prüfer:

Prof. Dr.  Kay Windthorst

Prüfungsanmeldung erforderlich:

ja

Anmeldeverfahren:

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das vhb-Portal.

Prüfungsanmeldefrist:

03.03.2015 00:00 Uhr bis 19.07.2015 23:59 Uhr

Prüfungsabmeldefrist:

03.03.2015 00:00 Uhr bis 19.07.2015 23:59 Uhr

Kapazität:

Prüfungsdatum:

20.07.2015

Prüfungszeitraum:

17:15 bis 19:15

Prüfungsdauer:

120 Minuten

Prüfungsort:

Universität Bayreuth
Raum H21 in RW I

weitere Prüfungsorte werden ggf. bekannt gegeben

Zuständiges Prüfungsamt:

Zugelassene Hilfsmittel:

Schönfelder und Sartorius I/II, sowie die entsprechenden Ausgaben aus den Reihen von Beck und C.F. Müller

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Zertifikat:

Ja (benoteter Schein)

Anerkennung:

Kursverwaltung

Kursprogramm SS15