Virtuelle Hochschule Bayern

Metanavigation

“… örtlich und zeitlich flexibel studieren”

TESTSHIB vhb-Kursprogramm

Navigationsbereich

kleinerKursdetails

Anbieterhochschule
Uni Würzburg
Kurs-ID
LV_321_920_1_61_1
Fächergruppe
Rechtswissenschaft
Teilgebiet
Wirtschaftsrecht
Titel (englisch)
Bemerkungen
-
Kursanmeldung
01.03.2015 00:00 Uhr bis 14.09.2015 23:59 Uhr
Kursabmeldung
01.03.2015 00:00 Uhr bis 14.09.2015 23:59 Uhr
Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
durchgehend (01.03. bis 30.09.)
Bereitstellung der Kursinhalte
-
Freie Plätze
Anmeldefrist abgelaufen
Anbieter

Prof. Dr. Christoph Teichmann

Umfang
Details zur Anrechnung in den FAQs
SWS
2
ECTS
-
Sprache
Deutsch
Kurs ist konzipiert für
Rechtswissenschaft (Staatsexamen) Rechtswissenschaft (Bachelor/Master) Wirtschaftsrechtliche Studiengänge (Bachelor/Master) Andere Studiengänge mit wirtschaftsrechtlichen Inhalten oder Bezügen
Online Prüfungsanmeldung
Nein

Handelsrecht

 Anmeldung: Anmeldung nicht möglich - Anmeldefrist beachten

Inhalt

Abstract:

Der Kurs behandelt den relevanten Pflichtstoff im Handelsrecht für das Bestehen des Ersten juristischen Staatsexamens, möchte aber gleichzeitig auch Studierenden anderer Fachbereiche die Möglichkeit eröffnen, juristische Grundkenntnisse zu erwerben und mit Übungsmaterial ausgestattet zu werden.

Gliederung:

§ 1 Einführung

1. Prüfungsgebiete des Handelsrechts
2. Handelsrecht als Rechtsgebiet
3. Die handelsrechtliche Klausur als Modifikation der zivilrechtlichen Klausur

§ 2 Der Kaufmannsbegriff

1. Kaufmannsbegriff des § 1 HGB
2. Handelsgesellschaften
3. Kannkaufmann
4. Fiktivkaufmann
5. Scheinkaufmann
6. Land- und forstwirtschaftliche Gewerbebetriebe
7. Analoge Anwendung des Handelsrechts auf Nicht-Kaufleute

§ 3 Handelsregister und Rechtsschein

1. Allgemeines
2. Publizität des Handelsregisters (§ 15 HGB)
3. Allgemeine Rechtsscheinhaftung


§ 4 Die Firma des Kaufmanns

1. Grundbegriffe
2. Firmenbildung
3. Firmenbeständigkeit
4. Firmenunterscheidbarkeit
5. Firmeneinheit
6. Firmenöffentlichkeit
7. Firmenschutz

§ 5 Unternehmen und Unternehmensübertragung

1. Kaufmann/Gesellschaft als Unternehmensträger: Trennung von Unternehmen und Inhaber
2. Unternehmenskauf
3. Haftung für Altschulden (§ 25 HGB)
4. Geschäftsübergang im Wege der Erbfolge (§ 27 HGB)
5. Geschäftsübergang und Gründung einer Gesellschaft (§ 28 HGB)

§ 6 Handelsrechtliche Vollmachten  

1. Verhältnis zur Stellvertretung des BGB: Vertretungsmacht
2. Prokura
3. Handlungsvollmacht
4. Ladenvollmacht  

§ 7 Handelsgeschäfte

1. Begriff
2. Schweigen als Zustimmung
3. Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
4. Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht
5. Kontokorrent
6. Guter Glaube an die Verfügungsbefugnis  
7. Handelskauf
8. Sonstige Vorschriften zu den Handelsgeschäften

Detaillierter Inhalt:

Der Kurs behandelt den relevanten Pflichtstoff im Handelsrecht für das Bestehen des Ersten juristischen Staatsexamens, möchte aber gleichzeitig auch Studierenden anderer Fachbereiche die Möglichkeit eröffnen, juristische Grundkenntnisse zu erwerben und mit Übungsmaterial ausgestattet zu werden.
Der Kurs verfolgt das Ziel einer systematischen Erschließung des Handelsrechts. In einer Einführung (§ 1) werden die Relevanz des Handelsrechts als Prüfungsgebiet in juristischen Klausuren und im Examen dargestellt sowie die Herangehensweise an handelsrechtliche Fälle.
Inhaltlich wird der Einstieg in § 2 damit begonnen, dass die verschiedenen Tatbestände erläutert werden, durch die Personen als Kaufleute qualifiziert werden. Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, den Handelsgesellschaften, dem Kann-Kaufmann, dem Fiktivkaufmann, dem Scheinkaufmann sowie land- und forstwirtschaftlichen Gewerbetreibenden. Zuletzt wird die analoge Anwendung des Handelsrechts auf Nicht-Kaufleute erörtert. Der Kaufmannsbegriff ist dabei das zentrale Anknüpfungsmerkmal des Handelsrechts: Das Handelsrecht findet grundsätzlich nur auf Kaufleute Anwendung. Systematisch ist die Auseinandersetzung mit diesem Komplex deshalb vor allen anderen Teilbereichen des Handelsrechts geboten.
Im nächsten Teil des Kurses (§ 3) werden das Handelsregister und der Rechtsschein besprochen. Nach einer allgemeinen Einführung wird der prüfungsrelevante Komplex der Publizität des Handelsregisters dargestellt. Hier ist zu beachten, dass Kaufleute an Informationen aus dem Handelsregister gebunden sein können, obwohl die dort enthaltenen Angaben nicht der Realität entsprechen. Auch kann es den Kaufleuten unter anderen Umständen versagt sein, sich auf das Handelsregister zu berufen. Die Publizitätswirkung erschließt sich den Studierenden in der Regel erst im Zusammenhang mit der Darstellung des Komplexes „Rechtsschein“, da beide Institute eng miteinander verwandt sind. Der Kurs stellt diesen Komplex deshalb anschließend dar.
Im folgenden Kapitel § 4 wird die Firma des Kaufmanns besprochen. Die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Er kann von seinem eigenen Namen abweichen. Nach einer Klärung der Grundbegriffe setzt sich der Kurs mit den Grundsätzen der Firmenbildung, der Firmenbeständigkeit, der Firmenunterscheidbarkeit, der Firmeneinheit und der Firmenöffentlichkeit auseinander. Abschließend wird der rechtliche Schutz der Firma erörtert.
Als Querschnittsthematik zwischen Handels- und Gesellschaftsrecht folgt in § 5 die Darstellung zum Unternehmen und zur Unternehmensübertragung. Dort wird erläutert, dass der Kaufmann bzw. die Gesellschaft selbst Unternehmensträger ist, aber es sich beim Unternehmen nur um die Zusammenfassung von Vermögensgegenständen handelt. Darauf aufbauend wird der Unternehmenskauf skizziert. Es folgt die Darstellung der Haftung für Altschulden bei der Übernahme eines Unternehmens. Anschließend werden der Geschäftsübergang im Wege der Erbfolge und im Rahmen der Gründung einer Gesellschaft behandelt.
Der folgende Abschnitt § 6 befasst sich mit den verschiedenen handelsrechtlichen Vollmachten. Einleitend wird das Verhältnis der handelsrechtlichen Vollmachtsregelungen zu denen der Stellvertretung des BGB geklärt. Die weitere Darstellung widmet sich der Erörterung der Prokura, der Handlungsvollmacht und der Ladenvollmacht als spezielle handelsrechtlichen Vollmachten.
Im letzten Teil des Kurses (§ 7) werden die klausurrelevanten Handelsgeschäfte untersucht. Einer allgemeinen Begriffseinordnung und Einteilung der Handelsgeschäfte folgt die Erörterung der speziellen Institute des Schweigens als Zustimmung, des kaufmännischen Bestätigungsschreibens, des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts, des Kontokorrent, des guten Glaubens an die Verfügungsbefugnis und des Handelskaufs. Den Abschluss bildet eine Darstellung der sonstigen Vorschriften zu den Handelsgeschäften.

Lern-/Qualifikationsziele:

-

Lehrveranstaltungstyp:

Kurs

Interaktionsformen mit Betreuer/in:

E-Mail

Interaktionsformen mit Mitlernenden:

E-Mail, Foren

Kursdemo:

zur Kursdemo

Nutzung

Kurs ist konzipiert für:

Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
Rechtswissenschaft (Bachelor/Master)
Wirtschaftsrechtliche Studiengänge (Bachelor/Master)
Andere Studiengänge mit wirtschaftsrechtlichen Inhalten oder Bezügen

Formale Voraussetzungen:

keine

Erforderliche Vorkenntnisse:

Grundlagen des Allgemeinen Teil des BGB und des Vertragsrechts sowie des Sachenrechts

Hinweise zur Nutzung:

---

Kursumsetzung (verwendete Medien):

-

Erforderliche Technik:

-

Nutzungsentgelte:

für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb

Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:

-

Verantwortlich

Anbieterhochschule:

Uni Würzburg

Anbieter:

Prof. Dr. Christoph Teichmann

Autoren:

Christoph Teichmann

Lukas Beck

Betreuer:

Prof. Dr. Christoph Teichmann

Prüfung

Prüfungsangebot zur Lehrveranstaltung

Art der Prüfung:

schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)

Bemerkung:

Prüfer:

Prof. Dr. Christoph Teichmann

Prüfungsanmeldung erforderlich:

nein

Anmeldeverfahren:

Prüfungsanmeldefrist:

Prüfungsabmeldefrist:

Kapazität:

Prüfungsdatum:

Prüfungszeitraum:

Prüfungsdauer:

Prüfungsort:

Würzburg oder nach Absprache

Zuständiges Prüfungsamt:

Heimathochschule

Zugelassene Hilfsmittel:

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Zertifikat:

Ja (Benoteter Schein)

Anerkennung:

Kursverwaltung

Kursprogramm SS15