TESTSHIB vhb-Kursprogramm
Navigationsbereich
Kursdetails
- Anbieterhochschule
- Uni Regensburg
- Kurs-ID
- LV_191_473_2_61_1
- Fächergruppe
- Rechtswissenschaft
- Teilgebiet
- Europarecht und Völkerrecht
- Titel (englisch)
- Bemerkungen
- -
- Kursanmeldung
- 01.03.2015 00:00 Uhr bis 14.09.2015 23:59 Uhr
- Kursabmeldung
- 01.03.2015 00:00 Uhr bis 14.09.2015 23:59 Uhr
- Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
- durchgehend (01.03. bis 30.09.)
- Bereitstellung der Kursinhalte
- -
- Freie Plätze
- Anmeldefrist abgelaufen
- Anbieter
Prof. Dr. Tonio Walter
Prof. Dr. Frank Zieschang
- Umfang
- Details zur Anrechnung in den FAQs
- SWS
- 2
- ECTS
- -
- Sprache
- Deutsch
- Kurs ist konzipiert für
- Rechtswissenschaft
- Online Prüfungsanmeldung
- Nein
Europäisches Strafrecht
Anmeldung: Anmeldung nicht möglich - Anmeldefrist beachten
Inhalt
Abstract:
Die Vorlesung ist Teil des Schwerpunktstudiums im Strafrecht und richtet sich somit vorwiegend an Studenten im Hauptstudium ab dem 3. Semester, die sich auf die juristische Universitätsprüfung vorbereiten wollen. Weil auch die Organisation von EU und Europarat behandelt wird, sind die Vorlesungsinhalte auch für das allgemeine Europarecht von Bedeutung.
Die Europäisierung des Rechts schreitet immer weiter voran. Dies betrifft auch das Strafrecht. Schon heute gibt es im deutschen Strafrecht Tatbestände, die auf europäische Richtlinien und Abkommen zurückgehen. Auch die Auslegung und Anwendung zahlreicher Strafnormen werden vom Europarecht beeinflusst. Dabei zeigt sich in besonderem Maße die Akzessorietät des Strafrechts, das heißt seine Abhängigkeit von vor und außerstrafrechtlichen Normen und Gesetzen. Die Vorlesung berücksichtigt umfassend die aktuelle Rechtslage nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags.
Der Vorlesungsstoff wird anhand von (Original-)fällen anschaulich und in unmittelbar prüfungskonformer Weise vermittelt. In der Gesamtschau erhalten die Studenten so einen guten Überblick über die Europäisierung des Rechts und das Zusammenspiel von Strafrecht und den vorstrafrechtlichen (Primär )Normen. Nach jedem Kapitel ermöglicht ein abschließender Multiple-Choice-Test den Teilnehmern eine selbständige Lernzielkontrolle.
Gliederung:
1. Kapitel: Einführung
2. Kapitel: Unmittelbar wirkende Europäische Straf- und Sanktionstatbestände
3. Kapitel: Europäisiertes Strafrecht kraft Verweisung
4. Kapitel: Europäisiertes Strafrecht kraft Anweisung, das nationale Strafrecht zu ändern
5. Kapitel: Europarechtskonforme Anwendung des nationalen Strafrechts
6. Kapitel: Der Europarat als Motor der Europäisierung
7. Kapitel: Europäisiertes Strafprozessrecht
Detaillierter Inhalt:
Das Europäische Strafrecht hat sich in der Strafrechtswissenschaft als eigenständiger strafrechtlicher Forschungsgegenstand durchgesetzt. Es handelt sich um eine Materie, die unterschiedliche Gebiete umfasst: Es betrifft das nationale materielle Strafrecht, das nationale Strafverfahrensrecht, die Strafrechtsdogmatik, die Kriminalpolitik, die Kriminologie, das Europarecht sowie das Verfassungs- und Völkerrecht. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie.
Im Bereich des materiellen Strafrechts
- geht es einerseits darum, ob auf europäischer Ebene eigenständige Strafbestimmungen geschaffen werden dürfen (dazu Kapitel 2).
- Zum anderen besteht das Problem, ob die Mitgliedstaaten der EU angewiesen werden können, ein bestimmtes Verhalten unter Strafe zu stellen (dazu Kapitel 4).
- Gebräuchlich, aber problematisch ist die Technik der Verweisung zwischen europäischem und nationalem Recht (dazu Kapitel 3).
- Schließlich stellt sich die Frage, was zu gelten hat, wenn nationales materielles Strafrecht und europäische Regelungen in Widerspruch stehen. Darum, solche Widersprüche zu vermeiden, geht es unter dem Gesichtspunkt der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung nationaler Normen (dazu Kapitel 5). Übergreifend stellt sich unter anderem die Frage, ob Rechtsgüter der EU demselben strafrechtlichen Schutz zu unterwerfen sind wie nationale Rechtsgüter.
Im Bereich des Strafverfahrensrechts (dazu Kapitel 7)
- geht es um das Zusammenspiel von nationalen und supranationalen Gerichtsbarkeiten.
- Darüber hinaus ist auch hier die Frage zu beantworten, ob und inwieweit auf europäischer Ebene auf das nationale Strafverfahrensrecht Einfluss genommen werden darf.
- Schließlich bedarf es der Prüfung, ob strafverfahrensrechtliche Regelungen auf europäischer Ebene noch hinreichend auf die Verfahrensgarantien Rücksicht nehmen.
In strafrechtsdogmatischer Hinsicht sind die jeweiligen europäischen Vorgaben unter systematischen Aspekten im Kontext der nationalen Rechtsordnungen zu untersuchen, was die Berücksichtigung strafrechtsvergleichender Aspekte bedingt. Hierbei ist insbesondere der Frage nachzugehen, inwieweit bestimmte Regelungen inhaltlich als gelungen bezeichnet werden können oder als sachlich verfehlt zu erachten sind.
Die europäische Kriminalpolitik befasst sich damit, ob und inwieweit es unter einem europäischen Blickwinkel notwendig und sinnvoll ist, auf bestimmte Verhaltensweisen mit strafrechtlichen Mitteln zu reagieren. Die europäische Kriminalpolitik erforscht aber auch, ob es erstrebenswert ist, ein eigenständiges supranationales Strafrecht zu schaffen oder ob die Mindestharmonisierung der nationalen Rechtsordnungen ausreicht. Auch geht sie der Frage nach, ob Bedarf für die Schaffung supranationaler Strafverfolgungsorgane besteht.
Die Kriminologie befasst sich unter einem europäischen Blickwinkel u.a. mit den jeweiligen Ursachen und Formen von Kriminalität und Möglichkeiten ihrer Vermeidung. Hierbei trifft die Kriminologie auch Aussagen über typische Straftaten sowie Täterprofile, etwa im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der EU.
Zum Thema beachten Sie bitte auch den Beck-Blog zum Europäischen Strafrecht unter:
http://community.beck.de/gruppen/europaeisches-strafrecht
Lern-/Qualifikationsziele:
-
Lehrveranstaltungstyp:
Kurs
Interaktionsformen mit Betreuer/in:
E-Mail, Übungsaufgaben für Selbstlernbetrieb
Interaktionsformen mit Mitlernenden:
Kursdemo:
Nutzung
Kurs ist konzipiert für:
Rechtswissenschaft
Formale Voraussetzungen:
keine
Erforderliche Vorkenntnisse:
Strafrecht Allgemeiner Teil
Hinweise zur Nutzung:
keine
Kursumsetzung (verwendete Medien):
-
Erforderliche Technik:
-
Nutzungsentgelte:
für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb
Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:
-
Verantwortlich
Anbieterhochschule:
Uni Regensburg
Anbieter:
Autoren:
Ken Eckstein
Tonio Walter
Frank Zieschang
Betreuer:
Prüfung
Prüfungsangebot zur Lehrveranstaltung
Art der Prüfung:
(Interaktives) Online-Testat
Bemerkung:
–
Prüfer:
Prof. Dr. Tonio Walter
Prüfungsanmeldung erforderlich:
nein
Anmeldeverfahren:
–
Prüfungsanmeldefrist:
–
Prüfungsabmeldefrist:
–
Kapazität:
–
Prüfungsdatum:
Nach Absprache mit dem Prüfer
Prüfungsdauer:
60 Minuten
Prüfungsort:
–
Zuständiges Prüfungsamt:
Prüfungsamt der Heimathochschule
Zugelassene Hilfsmittel:
entsprechend den Studien- und Prüfungsordnungen
Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
Anmeldung zu Kurs und Prüfung
Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
Kursinhalte
Zertifikat:
Ja (bestanden/nicht bestanden (mit Notenausweis))
Anerkennung:
–
Kursverwaltung
Kursprogramm SS15
- Einstiegskurse
- Gesundheitswissenschaften
- Informatik
- Ingenieurwissenschaften
- Kulturwissenschaften
- Lehramt
- Medizin
- Allgemeinmedizin
- Anatomie
- Arbeits- und Umweltmedizin/ Hygiene
- Augenheilkunde
- Biochemie
- Chirurgie
- Dermatologie
- Einführung in die Klinische Medizin
- Epidemiologie
- Infektiologie
- Innere Medizin
- Kinderheilkunde
- Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- Neurologie
- Onkologie
- Pathologie
- Pharmakologie und Toxikologie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Radiologie und Strahlenschutz
- Terminologie
- Tiermedizin
- Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
- Naturwissenschaften
- Rechtswissenschaft
- Schlüsselqualifikationen (TESTDB11)
- Soziale Arbeit
- Sozialwissenschaften
- Sprachen
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftswissenschaften