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kleinerKursdetails

Anbieterhochschule
Uni Erlangen-Nürnberg (FAU)
Kurs-ID
LV_187_691_1_61_1
Fächergruppe
Sprachen
Teilgebiet
Englisch
Titel (englisch)
Bemerkungen
Die Anerkennung eines in diesem Kurs erworbenen Leistungsnachweises an Ihrer Hochschule i.S. §24 (2) JAPO erfolgt ausschließlich durch die Juristische Fakultät Ihrer Hochschule.
Kursanmeldung
21.04.2015 10:00 Uhr bis 31.05.2015 23:59 Uhr
Kursabmeldung
21.04.2015 10:00 Uhr bis 31.05.2015 23:59 Uhr
Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
21.04.2015 bis 15.08.2015
Bereitstellung der Kursinhalte
-
Freie Plätze
Anmeldefrist abgelaufen
Anbieter

B. A. Francis Henry

Dr. Gunter Lorenz

Umfang
Details zur Anrechnung in den FAQs
SWS
2
ECTS
-
Sprache
Englisch
Kurs ist konzipiert für
Rechtswissenschaft
Online Prüfungsanmeldung
Ja

Fachsprache Jura: Einführung in das englische Recht und die englische Rechtssprache

Eine Einführung in das englische Rechtssystem und in die englische juristische Fachsprache

 Anmeldung: Anmeldung nicht möglich - Anmeldefrist beachten

Inhalt

Abstract:

Dieser Online-Kurs ist besonders geeignet für:

- Jurastudenten an den bayerischen Hochschulen, die für ihre Fremdsprachenqualifikation nach §24 (2) JAPO als Sprache Englisch wählen*
- Jurastudenten, die einen Studienaufenthalt im englischsprachigen Ausland anstreben
- Jurastudenten, die sich auf die fachbezogene UNICERT III- bzw. IV-Prüfung vorbereiten möchten
- Juristen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für Kontakte mit ausländischen Mandanten und Kollegen fundierte fachspezifische Sprachkenntnisse benötigen

* Ob und inwieweit dieser Kurs eine Präsenzveranstaltung ersetzen kann, bzw. an Ihrer Hochschule nach §24 (2) JAPO anerkannt wird, hängt von der Studienordnung der jeweiligen Juristischen Fakultät ab. Bitte informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Hochschule.

Der Kurs bietet:

- einen Überblick über das landesspezifische Rechtssystem (Schwerpunkt: das Rechtssystem in England und Wales)
- die Vermittlung der anglo-amerikanischen juristischen Fachsprache (Fachterminologie, Kollokationen, wichtige fachspezifische, sprachliche Strukturen)
- Lernstrategien und weiterführende Materialien, um eine spätere eigenständige Arbeit mit dem Rechtssystem und der Rechtssprache zu ermöglichen

Gliederung:

Die Kurseinheiten (Themenbereiche) können einzeln ausgewählt werden. Es muss dabei keiner bestimmten Reihenfolge gefolgt werden, wobei es für Teilnehmer ohne Vorkenntnisse sinnvoll ist, die Einheiten in der angegebenen Reihenfolge zu bearbeiten. Einige Themenbereiche umfassen Unterthemen mit Aufgaben, die optional bearbeitet werden können.

Folgende Hauptthemen werden behandelt und bilden die sechs Kurseinheiten, die am Ende des Kurses in der Abschlussklausur geprüft werden:

Core Unit C1: An introduction to English legal language  
Core Unit C2: An introduction to the English legal system and the United Kingdom constitution
Core Unit C3: The legal professions
Core Unit C4: The courts and judicial institutions
Core Unit C5: Criminal procedure and the criminal trial
Core Unit C6: Basic civil procedure and dispute resolution

Darüber hinaus wählen Kursteilnehmer eins der folgenden Themen, die ausschließlich online geprüft wird:

Option O1: Criminal law: elements of crime, offences and defences
Option O2. Contracts: basic concepts and contract language
Option O3: The law of torts: negligence, nuisance and defamation
Option O4: Company law and commercial transactions

Jede Einheit enthält:
- eine Einführung in das jeweilige Hauptthema mit Angabe der Lernziele
- kurze Lesetexte mit multimedialen Elementen, die eine erste Einführung in das jeweilige Thema bieten
- einfache Erklärungen der wichtigsten Begriffe
- Hörverständnisübungen (Video- und / oder Audiobeiträge mit Verständnisfragen)
- einen Abschlusstest, der online korrigiert wird
- Diskussionsfragen zum Thema (Forum)
- ein druckbares Glossar mit Aussprachehilfe (Audio)
- Weblinks zu relevanten Informationen im Internet

In den einzelnen Einheiten wird zwischen Pflichtaufgaben, die für den Erwerb eines Leistungsnachweises erforderlich sind, und optionalen Übungen unterschieden (zum Beispiel Internetrechercheübungen, Vokabeltests und zusätzliche Hörverständnisübungen).  

Mit den optionalen Internetrechercheübungen sollen Teilnehmer einschlägige Online-Ressourcen nutzen um selbständig juristische Informationen zu suchen. Die Bearbeitung der Terminologie wird durch die Bereitstellung eines interaktiven Glossars mit Definitionen in der Fremdsprache und Übersetzungen erleichtert. Durch Links zu allgemeinen und fachspezifischen Online-Wörterbüchern wird die individuelle Vertiefung des Fachvokabulars ermöglicht.

Detaillierter Inhalt:

Der Kurs ist modular konzipiert, so, dass ein flexibler und zielgerichteter Einsatz möglich ist. Der multimediale Ansatz befähigt gerade den Selbstlerner, Lernwege und Lerntempo weitestgehend individuell zu gestalten. Angaben zur empfohlenen Bearbeitungszeit für die Einheiten helfen den Kursteilnehmern bei der Zeiteinteilung und Planung.  

Für Teilnehmer, die einen Leistungsnachweis anstreben, gibt es einen konkreten Lernplan. Durch die übersichtliche Struktur der Kurseinheiten können Studenten, die bereits Grundkenntnisse des englischen Rechts erworben haben, diese Kenntnisse prüfen, und gezielt anhand von weiterführenden Materialien und Aufgaben erweitern. Auch ein "passives" Lernen ist mit den Selbstlernmodulen möglich, für diejenigen Studenten, die nicht an der Teilnahme einer Abschlussklausur interessiert sind, oder nur bestimmte Themen bearbeiten möchten.

Die Inhalte  
- sind von besonderer Relevanz für das englische Rechtssystem;
- zeigen bedeutsame Unterschiede zum deutschen Rechtssystem auf;
- sind sorgsam ausgewählt, um den Anforderungen der beschriebenen Zielgruppe gerecht zu werden.

Der Kurs wurde nach den Voraussetzungen der fachbezogenen UNICERT III- und IV - Prüfungen für das Fachgebiet Jura, sowie den Anforderungen des §24 JAPO (2003) konzipiert.

Lern-/Qualifikationsziele:

-

Lehrveranstaltungstyp:

Kurs

Interaktionsformen mit Betreuer/in:

E-Mail, Übungsaufgaben, Übungsaufgaben für Selbstlernbetrieb, Chat, Kooperation Lerner/Betreuer bei der Aufgabenbearbeitung, Videokonferenz

Interaktionsformen mit Mitlernenden:

E-Mail, Chat, Foren, Gemeinsame Aufgabenbearbeitung, Videokonferenz

Kursdemo:

zur Kursdemo

Nutzung

Kurs ist konzipiert für:

Rechtswissenschaft

Formale Voraussetzungen:

Empfohlen wird der Kurs erst ab dem 3. Fachsemester. Diese ist aber keine zwingende Voraussetzung. Beachten Sie bitte auch eventuelle Voraussetzungen für die Anerkennung des Leistungsnachweises an Ihrer Hochschule.

Erforderliche Vorkenntnisse:

Gute allgemeine Sprachkenntnisse des Englischen; Grundkenntnisse des deutschen Rechts sind von Vorteil; Vorkenntnisse des englischen Rechts sind nicht erforderlich.

Hinweise zur Nutzung:

Es gilt die Benutzungsordnung der VHB.

Kursumsetzung (verwendete Medien):

-

Erforderliche Technik:

-

Nutzungsentgelte:

für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb

Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:

Sprachenzentrum der Universität Erlangen-Nürnberg

Verantwortlich

Anbieterhochschule:

Uni Erlangen-Nürnberg (FAU)

Anbieter:

B. A. Francis Henry

Dr. Gunter Lorenz

Autoren:

Francis Henry

Betreuer:

B. A. Francis Henry

Prüfung

Prüfungsangebot zur Lehrveranstaltung

Art der Prüfung:

schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)

Bemerkung:

Abschlussklausur für Studierende aller Hochschulen

Prüfer:

B. A. Francis Henry

Prüfungsanmeldung erforderlich:

ja

Anmeldeverfahren:

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das vhb-Portal.

Prüfungsanmeldefrist:

21.04.2015 10:00 Uhr bis 15.06.2015 23:59 Uhr

Prüfungsabmeldefrist:

21.04.2015 10:00 Uhr bis 30.06.2015 23:59 Uhr

Kapazität:

40

Prüfungsdatum:

15.07.2015

Prüfungszeitraum:

Prüfungsdauer:

120 Minuten

Prüfungsort:

91054 Erlangen, Juridicum, Schillerstr. 1

Zuständiges Prüfungsamt:

Sprachenzentrum der Universität Erlangen-Nürnberg
bzw. Prüfungsamt der Heimathochschule der Studierenden

Zugelassene Hilfsmittel:

Keine

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Eine rechtzeitige Prüfungsanmeldung sowie die Erfüllung der kursspezifischen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Pflichtaufgaben, regelmäßige Teilnahme an den kommunikativen Teilen des Kurses), die Sie bitte den Prüfungsinformationen auf der Kurswebsite entnehmen.

Beachten Sie bitte, dass Ihre Prüfungsanmeldung vorläufig ist, vorbehaltlich der rechtzeitigen Erfüllung sämtlicher Prüfungsvoraussetzungen, und erst mit Zugang der Prüfungszulassung verbindlich bestätigt  wird.

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Keine besonderen Voraussetzungen

Zertifikat:

Ja (Benoteter Schein)

Anerkennung:

Umfang der Anerkennung an Ihrer Hochschule sowie an hier nicht aufgeführten Hochschulen erfragen Sie bitte beim Dekanat Ihrer Fakultät. Insbesondere weisen wir daraufhin, dass die Anerkennung eines in diesem Kurs erworbenen Leistungsnachweises an Ihrer Hochschule i.S. §24 (2) JAPO ausschließlich durch die Juristische Fakultät Ihrer Hochschule erfolgt.

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