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Anbieterhochschule
Uni Würzburg
Kurs-ID
LV_283_729_2_61_1
Fächergruppe
Rechtswissenschaft
Teilgebiet
Grundlagenwissen
Titel (englisch)
Bemerkungen
-
Kursanmeldung
01.03.2015 00:00 Uhr bis 14.09.2015 23:59 Uhr
Kursabmeldung
01.03.2015 00:00 Uhr bis 14.09.2015 23:59 Uhr
Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
durchgehend (01.03. bis 30.09.)
Bereitstellung der Kursinhalte
-
Freie Plätze
Anmeldefrist abgelaufen
Anbieter

Prof. Dr. Horst Dreier

Umfang
Details zur Anrechnung in den FAQs
SWS
2
ECTS
-
Sprache
Deutsch
Kurs ist konzipiert für
Rechtswissenschaft
Online Prüfungsanmeldung
Nein

Juristische Methodenlehre

 Anmeldung: Anmeldung nicht möglich - Anmeldefrist beachten

Inhalt

Abstract:

Nur wer sich der Methoden seiner Disziplin bewusst ist, kann sie auch souverän anwenden. Deshalb wollen wir allen, die sich mit der Anwendung von Rechtstexten befassen, einen Überblick über die juristische Methodenlehre bieten.
Ziel des Kurses ist es daher, nicht nur einen Überblick über die juristischen Methoden und ihre Entstehung zu geben, sondern vor allem auch, Denkanstöße zu liefern und zum kritischen Hinterfragen der Methoden anzuregen.
Die Online-Vorlesung deckt den gesamten Bereich der juristischen Methodenlehre ab, er will die Lernenden in die Lage versetzen, die verschiedene methodischen Ansätze in der Lösung konkreter Rechtsprobleme reflektieren und historische wie systematische Bezüge herstellen zu können.

Gliederung:

1. Einleitung
2. Grundlagen und Grundfragen der Juristischen Methodenlehre
3. Historische Entwicklung der Methodenlehre  
4. Der Subsumtionsschluss (Syllogismus)
5. Die Klassischen Kanones
6. Weitere Auslegungsmethoden
7. Kollisionsregeln und andere Argumentationsfiguren  
8. Richterliche Rechtsfortbildung
9. Alternative Konzepte
10. Rechtsvergleichender Rundumblick: Rechtskreise der Welt und ihre Methoden

Detaillierter Inhalt:

Das Nachdenken über die methodischen Grundlagen der Jurisprudenz hat deren Entwicklung wenigstens implizit von den Anfängen begleitet. Explizit wird es, als mit der Wiederentdeckung des Römischen Rechts die Rechtslehre als universitäre Wissenschaft entworfen wird.
Von diesem Punkt ausgehend zeichnet der Kurs zunächst die Entwicklung der juristischen Methode im geistlichen und weltlichen Recht Mittelalters wie auch der frühen Neuzeit nach. Die Epoche  des Vernunftrechts mit der Kodifikationsbewegung im 19. Jahrhundert wird ebenso behandelt wie  die Historische Rechtsschule um Savigny. Hinzu kommt eine Darstellung der Begriffsjurisprudenz (Puchta, Winscheid) und der Freirechtsschule.
Eine Auseinandersetzung mit der ebenfalls in Abgrenzung zu begriffsjuristischem Denken stehenden so genannten Interessenjurisprudenz rundet die historische Darstellung ab.

Es folgt ein kurzer Überblick über die derzeitigen methodischen Strömungen sowie die Rezeption wie Fixierung methodischer Regeln im positiven Recht.
Dargestellt wird der Subsumtionsschluss als klassische logische Form der Rechtsanwendung. Dazu muss zunächst die Funktionsweise logischen Schließens erläutert werden. Darauf aufbauend werden Schlussregeln, -figuren und -weisen erörtert, um schließlich die Besonderheiten bei Schlüssen aus Rechtsnormen aufzeigen zu können.
Schon in den ersten Semestern des Jurastudiums lernt man die klassischen Kanones kennen. Es werden die Wortlaut-, die systematische, die historische und die teleologische Auslegung näher erläutert. Diese Methoden werden bei jedem rechtlichen Streit oder Problem herangezogen und stellen mithin das grundlegende methodische Werkzeug dar, dessen verständige Verwendung entscheidend in die Bewertung juristischer Arbeiten miteinfließen kann. Die Kenntnis dieser Kanones ist für jeden (angehenden) Juristen verpflichtend.
Danach werden weitere Auslegungsmethoden, wie verfassungs-, europarechts- und systemkonforme Auslegung behandelt. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob Rechtevergleichung den Kanon der vier klassischen Auslegungsmethoden um eine fünfte ergänzt.  
Die folgende Lektion erörtert neben den drei gängigen Kollisionsregeln der lex specialis, der lex posterior und der lex superior auch die Analogie, den Umkehr- und den Erst-recht-Schluss sowie die teleologische Reduktion.
Die Frage nach Zulässigkeit, Rechtfertigung und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung exemplifiziert die Bezüge der Methodenlehre sowohl zu theoretischem Rechtsverständnis als auch zu auf die Methodenwahl einwirkenden verfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie wird daher in einem eigenen Abschnitt behandelt.
Es folgt eine kritische Auseinandersetzung mit alternativen Konzeptionen juristischen Arbeitens, die sich die Herausforderung der gängigen Methodenlehre auf die Fahnen geschrieben haben, wie die Topik oder argumentationstheoretische Ansätze.

Ein abschließender knapper Rundumblick über die Rechtskreise der Welt und deren Methoden ist in einer Zeit, in der zunehmend der nationale Kontext als Deutungsrahmen nicht mehr ausreicht, unverzichtbar.

Lern-/Qualifikationsziele:

-

Lehrveranstaltungstyp:

Virtuelle Vorlesung

Interaktionsformen mit Betreuer/in:

E-Mail

Interaktionsformen mit Mitlernenden:

E-Mail

Kursdemo:

zur Kursdemo

Nutzung

Kurs ist konzipiert für:

Rechtswissenschaft

Formale Voraussetzungen:

keine

Erforderliche Vorkenntnisse:

keine

Hinweise zur Nutzung:

-

Kursumsetzung (verwendete Medien):

-

Erforderliche Technik:

-

Nutzungsentgelte:

für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb

Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:

-

Verantwortlich

Anbieterhochschule:

Uni Würzburg

Anbieter:

Prof. Dr. Horst Dreier

Autoren:

Christian Krauße

Horst Dreier

Sebastian Löffler

Philipp Schmitt

Betreuer:

Lehrstuhl Prof. Dreier Kursbetreuer

Prüfung

Prüfungsangebot zur Lehrveranstaltung

Art der Prüfung:

schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)

Bemerkung:

Prüfer:

Prof. Dr. Horst Dreier

Prüfungsanmeldung erforderlich:

nein

Anmeldeverfahren:

Prüfungsanmeldefrist:

Prüfungsabmeldefrist:

Kapazität:

Prüfungsdatum:

Nach Absprache mit dem Prüfer

Prüfungsdauer:

120 Minuten

Prüfungsort:

Würzburg oder nach Absprache

Zuständiges Prüfungsamt:

Heimathochschule

Zugelassene Hilfsmittel:

keine

Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

keine

Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:

Kursinhalte

Zertifikat:

Ja (Benoteter/ bewerteter Schein je nach Anforderung des Studiengangs)

Anerkennung:

Kursverwaltung

Kursprogramm SS15