TESTSHIB vhb-Kursprogramm
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Kursdetails
- Anbieterhochschule
- Uni Würzburg
- Kurs-ID
- LV_283_729_2_61_1
- Fächergruppe
- Rechtswissenschaft
- Teilgebiet
- Grundlagenwissen
- Titel (englisch)
- Bemerkungen
- -
- Kursanmeldung
- 01.03.2015 00:00 Uhr bis 14.09.2015 23:59 Uhr
- Kursabmeldung
- 01.03.2015 00:00 Uhr bis 14.09.2015 23:59 Uhr
- Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
- durchgehend (01.03. bis 30.09.)
- Bereitstellung der Kursinhalte
- -
- Freie Plätze
- Anmeldefrist abgelaufen
- Anbieter
Prof. Dr. Horst Dreier
- Umfang
- Details zur Anrechnung in den FAQs
- SWS
- 2
- ECTS
- -
- Sprache
- Deutsch
- Kurs ist konzipiert für
- Rechtswissenschaft
- Online Prüfungsanmeldung
- Nein
Juristische Methodenlehre
Anmeldung: Anmeldung nicht möglich - Anmeldefrist beachten
Inhalt
Abstract:
Nur wer sich der Methoden seiner Disziplin bewusst ist, kann sie auch souverän anwenden. Deshalb wollen wir allen, die sich mit der Anwendung von Rechtstexten befassen, einen Überblick über die juristische Methodenlehre bieten.
Ziel des Kurses ist es daher, nicht nur einen Überblick über die juristischen Methoden und ihre Entstehung zu geben, sondern vor allem auch, Denkanstöße zu liefern und zum kritischen Hinterfragen der Methoden anzuregen.
Die Online-Vorlesung deckt den gesamten Bereich der juristischen Methodenlehre ab, er will die Lernenden in die Lage versetzen, die verschiedene methodischen Ansätze in der Lösung konkreter Rechtsprobleme reflektieren und historische wie systematische Bezüge herstellen zu können.
Gliederung:
1. Einleitung
2. Grundlagen und Grundfragen der Juristischen Methodenlehre
3. Historische Entwicklung der Methodenlehre
4. Der Subsumtionsschluss (Syllogismus)
5. Die Klassischen Kanones
6. Weitere Auslegungsmethoden
7. Kollisionsregeln und andere Argumentationsfiguren
8. Richterliche Rechtsfortbildung
9. Alternative Konzepte
10. Rechtsvergleichender Rundumblick: Rechtskreise der Welt und ihre Methoden
Detaillierter Inhalt:
Das Nachdenken über die methodischen Grundlagen der Jurisprudenz hat deren Entwicklung wenigstens implizit von den Anfängen begleitet. Explizit wird es, als mit der Wiederentdeckung des Römischen Rechts die Rechtslehre als universitäre Wissenschaft entworfen wird.
Von diesem Punkt ausgehend zeichnet der Kurs zunächst die Entwicklung der juristischen Methode im geistlichen und weltlichen Recht Mittelalters wie auch der frühen Neuzeit nach. Die Epoche des Vernunftrechts mit der Kodifikationsbewegung im 19. Jahrhundert wird ebenso behandelt wie die Historische Rechtsschule um Savigny. Hinzu kommt eine Darstellung der Begriffsjurisprudenz (Puchta, Winscheid) und der Freirechtsschule.
Eine Auseinandersetzung mit der ebenfalls in Abgrenzung zu begriffsjuristischem Denken stehenden so genannten Interessenjurisprudenz rundet die historische Darstellung ab.
Es folgt ein kurzer Überblick über die derzeitigen methodischen Strömungen sowie die Rezeption wie Fixierung methodischer Regeln im positiven Recht.
Dargestellt wird der Subsumtionsschluss als klassische logische Form der Rechtsanwendung. Dazu muss zunächst die Funktionsweise logischen Schließens erläutert werden. Darauf aufbauend werden Schlussregeln, -figuren und -weisen erörtert, um schließlich die Besonderheiten bei Schlüssen aus Rechtsnormen aufzeigen zu können.
Schon in den ersten Semestern des Jurastudiums lernt man die klassischen Kanones kennen. Es werden die Wortlaut-, die systematische, die historische und die teleologische Auslegung näher erläutert. Diese Methoden werden bei jedem rechtlichen Streit oder Problem herangezogen und stellen mithin das grundlegende methodische Werkzeug dar, dessen verständige Verwendung entscheidend in die Bewertung juristischer Arbeiten miteinfließen kann. Die Kenntnis dieser Kanones ist für jeden (angehenden) Juristen verpflichtend.
Danach werden weitere Auslegungsmethoden, wie verfassungs-, europarechts- und systemkonforme Auslegung behandelt. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob Rechtevergleichung den Kanon der vier klassischen Auslegungsmethoden um eine fünfte ergänzt.
Die folgende Lektion erörtert neben den drei gängigen Kollisionsregeln der lex specialis, der lex posterior und der lex superior auch die Analogie, den Umkehr- und den Erst-recht-Schluss sowie die teleologische Reduktion.
Die Frage nach Zulässigkeit, Rechtfertigung und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung exemplifiziert die Bezüge der Methodenlehre sowohl zu theoretischem Rechtsverständnis als auch zu auf die Methodenwahl einwirkenden verfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie wird daher in einem eigenen Abschnitt behandelt.
Es folgt eine kritische Auseinandersetzung mit alternativen Konzeptionen juristischen Arbeitens, die sich die Herausforderung der gängigen Methodenlehre auf die Fahnen geschrieben haben, wie die Topik oder argumentationstheoretische Ansätze.
Ein abschließender knapper Rundumblick über die Rechtskreise der Welt und deren Methoden ist in einer Zeit, in der zunehmend der nationale Kontext als Deutungsrahmen nicht mehr ausreicht, unverzichtbar.
Lern-/Qualifikationsziele:
-
Lehrveranstaltungstyp:
Virtuelle Vorlesung
Interaktionsformen mit Betreuer/in:
Interaktionsformen mit Mitlernenden:
Kursdemo:
Nutzung
Kurs ist konzipiert für:
Rechtswissenschaft
Formale Voraussetzungen:
keine
Erforderliche Vorkenntnisse:
keine
Hinweise zur Nutzung:
-
Kursumsetzung (verwendete Medien):
-
Erforderliche Technik:
-
Nutzungsentgelte:
für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb
Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:
-
Verantwortlich
Anbieterhochschule:
Uni Würzburg
Anbieter:
Autoren:
Christian Krauße
Horst Dreier
Sebastian Löffler
Philipp Schmitt
Betreuer:
Prüfung
Prüfungsangebot zur Lehrveranstaltung
Art der Prüfung:
schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)
Bemerkung:
–
Prüfer:
Prof. Dr. Horst Dreier
Prüfungsanmeldung erforderlich:
nein
Anmeldeverfahren:
–
Prüfungsanmeldefrist:
–
Prüfungsabmeldefrist:
–
Kapazität:
–
Prüfungsdatum:
Nach Absprache mit dem Prüfer
Prüfungsdauer:
120 Minuten
Prüfungsort:
Würzburg oder nach Absprache
Zuständiges Prüfungsamt:
Heimathochschule
Zugelassene Hilfsmittel:
keine
Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
keine
Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
Kursinhalte
Zertifikat:
Ja (Benoteter/ bewerteter Schein je nach Anforderung des Studiengangs)
Anerkennung:
–
Kursverwaltung
Kursprogramm SS15
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