TESTSHIB vhb-Kursprogramm
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Kursdetails
- Anbieterhochschule
- Uni Würzburg
- Kurs-ID
- LV_281_798_1_61_1
- Fächergruppe
- Rechtswissenschaft
- Teilgebiet
- Öffentliches Recht
- Titel (englisch)
- Bemerkungen
- -
- Kursanmeldung
- 01.03.2015 00:00 Uhr bis 31.08.2015 23:59 Uhr
- Kursabmeldung
- 01.03.2015 00:00 Uhr bis 31.08.2015 23:59 Uhr
- Kursbearbeitung / Kurslaufzeit
- durchgehend (01.03. bis 30.09.)
- Bereitstellung der Kursinhalte
- -
- Freie Plätze
- Anmeldefrist abgelaufen
- Anbieter
Prof. Dr. Ralf Brinktrine
- Umfang
- Details zur Anrechnung in den FAQs
- SWS
- 2
- ECTS
- -
- Sprache
- Deutsch
- Kurs ist konzipiert für
- Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft im Nebenfach
- Online Prüfungsanmeldung
- Nein
Öffentliches Baurecht
Anmeldung: Anmeldung nicht möglich - Anmeldefrist beachten
Inhalt
Abstract:
Das öffentliche Baurecht umfasst all diejenigen Vorschriften des öffentlichen Rechts, die sich auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die städtebauliche Ordnung der Bebauung und die öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen der an der Erstellung und Nutzung eines Bauwerks Beteiligten beziehen. Die wichtigsten Rechtsquellen des öffentlichen Baurechts sind einerseits das Raumordnungsrecht, welches sich auf die Festlegung, Ordnung und den Ausgleich der regionalen und überregionalen Verteilung divergierender Raumnutzungsinteressen bezieht und in seinen Grundzügen auch zum Pflichtfachstoff gehört. Andererseits liegt der Schwerpunkt der juristischen Ausbildung namentlich auf den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung zum Städtebaurecht, dem sogenannten Städtebau- oder auch Bauplanungsrecht, welches die grundsätzliche bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken betrifft. Für die konkreten bauaufsichtlichen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen an eine bauliche Anlage sind die Bauordnungen der Länder Rechtsgrundlage und konstituieren das sogenannte Bauordnungsrecht. Diese Felder werden im Kurs sowohl in ihren Grundzügen als auch in ihren Details und ihren praktischen und prozessualen Problemen besprochen, dargestellt und vermittelt.
Abzugrenzen ist das öffentliche Baurecht vom privaten Baurecht, welches eine eigenständige Rechtsmaterie bildet und sich mit den privatrechtlichen Rechtsbeziehungen der an der Bebauung und Nutzung von Grundstücken Beteiligten beschäftigt, also insbesondere das Bauwerkvertragsrecht und das private Nachbarrecht. Diese Materie ist nicht Gegenstand der Veranstaltung. Ebenfalls nicht in dieser Veranstaltung behandelt wird das sogenannte Fachplanungsrecht, welches die sektorale Planung und Zulassung von Großvorhaben, insbesondere von Infrastrukturprojekten betrifft.
Ziel der online-Vorlesung ist die verständliche und problemorientierte Vermittlung dieser komplexen, aber auch äußerst relevanten Rechtsmaterie. Dabei soll sie ergänzend zum physischen Lehrangebot der Hochschulen der Ausbildung und Prüfungsvorbereitung sowohl im juristischen als auch im nichtjuristischen Ausbildungsbereich dienen. Vor allem den Nebenfachstudenten soll damit ein erleichterter aber auch vertiefter Zugang zu diesem Rechtsgebiet gewährleistet werden.
Gliederung:
1. Einführung in das öffentliche Baurecht
§ 1 Das öffentliche Baurecht als Rechtsgebiet
§ 2 Abriss der geschichtlichen Entwicklung des öffentlichen Baurechts
2. Hauptteil: Die verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen des öffentlichen Baurechts
§ 3 Die Bedeutung der Kompetenzordnung des Grundgesetzes
§ 4 Die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG
§ 5 Die Bedeutung der Grundrechte
§ 6 Der Einfluss von Staatszielbestimmungen auf das öffentliche Baurecht
§ 7 Der Einfluss des Europarechts auf das Baurecht
3. Hauptteil: Die Stellung des Baurechts im System des Verwaltungsrechts
§ 8 Das Verhältnis des öffentlichen Baurechts zum allgemeinen Verwaltungsrecht
§ 9 Das Verhältnis des Städtebaurechts zu anderen Materien des besonderen Verwaltungsrechts in Auswahl und im Überblick
§ 10 Das Verhältnis des Bauordnungsrechts zu anderen Materien des besonderen Verwaltungsrechts in Auswahl und im Überblick
§ 11 Baurechtliche Sonderregelungen im Verwaltungsprozessrecht
4. Hauptteil: Die Bauleitplanung
§ 12 Einführung in die Bauleitplanung
§ 13 Erscheinungsformen von Bauleitplänen
§ 14 Formelle Rechtmäßigkeitsanforderungen an Bauleitpläne
§ 15 Materielle Rechtmäßigkeitsanforderungen an Bauleitpläne
§ 16 Gerichtliche Kontrolle von Bauleitplänen
§ 17 Sicherung und Verwirklichung der Bauleitplanung
§ 18 Bauleitpläne und städtebauliche Verträge
5. Hauptteil: Die Zulässigkeit von Vorhaben nach Städtebaurecht
§ 19 Einführung in die Systematik der §§ 29 ff. BauGB
§ 20 Die Zulässigkeit eines Vorhabens nach §§ 30, 31 BauGB (Vorhaben im qualifiziert beplanten Innenbereich)
§ 21 Die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung)
§ 22 Die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 BauGB (Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich)
§ 23 Die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 BauGB (Vorhaben im Außenbereich)
6. Hauptteil: Bauordnungsrecht
§ 24 Einführung in das Bauordnungsrecht
§ 25 Grundbegriffe des Bauordnungsrechts
§ 26 Materielles Bauordnungsrecht
§ 27 Formelles Bauordnungsrecht
7. Hauptteil: Rechtsschutzfragen des öffentlichen Baurechts
§ 28 Der Rechtsschutz des Bauherrn
§ 29 Rechtsschutz des Nachbarn
Detaillierter Inhalt:
Der Online Kurs richtet sich insbesondere an Jurastudenten fortgeschrittenen Semesters. Aber auch für Studierende im Nebenfachstudiengang Öffentliches Recht ist der Kurs von Bedeutung, da das Rechtsgebiet Öffentliches Baurecht zum Ausbildungs- und Prüfungsstoffe im Nebenfach Öffentliches Recht gehört.
Der Kurs ist unterteilt in 7 Hauptteile, so wie es der Kurzgliederung zu entnehmen ist. Er zeichnet sich insbesondere durch umfangreiche Nachweise weiterführender Literatur aus, die nicht nur allgemein, sondern auch themenbezogen den einzelnen Kapiteln vorangestellt sind.
Nach einer Einführung in die Rechtsmaterie werden die verfassungs- und unionsrechtlichen Grundlagen des öffentlichen Baurechts sowie dessen Verhältnis zu den übrigen Materien des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts dargestellt. Schwerpunktmäßig und intensiv behandelt der Kurs die Bauleitplanung sowie das Bauordnungsrecht. Sofern landesrechtliche Vorschriften relevant sind, wird auf die Gesetzeslage in Bayern rekurriert. Den Abschluss des Kurses bildet ein Abschnitt zum Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht, wobei im Wesentlichen die Rechtsschutzmöglichkeiten des Bauherrn einerseits sowie des Nachbarn andererseits thematisiert werden.
1. Hauptteil: Einführung in das öffentliche Baurecht
2. Hauptteil: Die verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen des öffentlichen Baurechts
3. Hauptteil: Die Stellung des Baurechts im System des Verwaltungsrechts
4. Hauptteil: Die Bauleitplanung
5. Hauptteil: Die Zulässigkeit von Vorhaben nach Städtebaurecht
6. Hauptteil: Bauordnungsrecht
7. Hauptteil: Rechtsschutzfragen des öffentlichen Baurechts
8. Kursabschließende Klausur
Lern-/Qualifikationsziele:
-
Lehrveranstaltungstyp:
Kurs
Interaktionsformen mit Betreuer/in:
Interaktionsformen mit Mitlernenden:
Kursdemo:
Nutzung
Kurs ist konzipiert für:
Rechtswissenschaft
Rechtswissenschaft im Nebenfach
Formale Voraussetzungen:
Keine
Erforderliche Vorkenntnisse:
Keine
Hinweise zur Nutzung:
-
Kursumsetzung (verwendete Medien):
-
Erforderliche Technik:
-
Nutzungsentgelte:
für andere Personen als (reguläre) Studenten der vhb Trägerhochschulen nach Maßgabe der Benutzungs- und Entgeltordnung der vhb
Rechte hinsichtlich des Kursmaterials:
-
Verantwortlich
Anbieterhochschule:
Uni Würzburg
Anbieter:
Autoren:
Ralf Brinktrine
Aida Saip
Robert Dürrschmidt
Alexander Schmidt
Betreuer:
Prüfung
Prüfungsangebot zur Lehrveranstaltung
Art der Prüfung:
schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur)
Bemerkung:
–
Prüfer:
Prof. Dr. Ralf Brinktrine
Prüfungsanmeldung erforderlich:
nein
Anmeldeverfahren:
–
Prüfungsanmeldefrist:
–
Prüfungsabmeldefrist:
–
Kapazität:
–
Prüfungsdatum:
Nach Absprache mit dem Prüfer
Prüfungsdauer:
120 Minuten
Prüfungsort:
Universität Würzburg oder nach Absprache
Zuständiges Prüfungsamt:
Heimathochschule
Zugelassene Hilfsmittel:
–
Formale Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
keine
Inhaltliche Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme:
Kursinhalte
Zertifikat:
Ja (Nicht bewerteter Schein)
Anerkennung:
–
Kursverwaltung
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